Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Julia Schruff GbR & Andreas Graf GbR)

 

1. Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisbase Schruff&Graf geschlossenen Verträge.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer
Die Abgabe Ihrer Anmeldung stell ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisbase
ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Tennisbase Ihr Angebot durch Mitteilung
eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings annimmt.
Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

 

3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschfts-,Gruppen- und Einzeltraining. Die Tennisbase teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten,
insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden.
Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

 

4. Durchführung des Trainings

 

5. Trainingskosten
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt nach Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen.
In der Wintersaison werden die anteiligen Hallenkosten vom TC/TSV Haunstetten per Lastschrift eingezogen.

 

6. Ausgefallene Stunden

 

Einzeltraining

Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich,
spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige
Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich
der inder Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen.

 

Gruppentraining

Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden.
Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison
anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen. Von der Tennisbase abgesagte Stunden sowohl des Einzel- als auch des Gruppentrainings
werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten zurückerstattet.

 

7. Aufsicht bei Minderjährigen
Unsere Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen,
dass die Aufsicht für Ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Von Seiten der Tennisbase wird außerhalb des
Trainings keine Haftung übernommen.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben.
Die Tennisbase übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

 

8. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.
In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigen im Trainingsbereich verbleiben.
Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigen haben keine Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

9. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

10. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt,
Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg